Camping-Plätze sind komplexe Arbeitgeber: Saison-Verträge, Mini-Jobs, Festangestellte, oft auch ausländische Saison-Arbeiter:innen. Wer hier Fehler macht, hat Stress mit Behörden und Mitarbeiter:innen.
Saison-Verträge
- Befristete Arbeitsverträge sind Standard
- Saison meist 1. April bis 31. Oktober
- Sachgrund: saisonbedingter Bedarf
- Maximal 2 Jahre Befristung ohne Sachgrund
- Schriftform Pflicht
- Probezeit: bis 6 Monate
Mindestlohn
- 2025: 12,82 €/h gesetzlicher Mindestlohn
- Branchen-Tarif: oft höher
- Sonn- und Feiertags-Zuschläge: 25-50 %
- Nacht-Zuschläge: 25 %
- Trinkgeld: nicht auf Mindestlohn anrechenbar
Mini-Jobs
- Bis 538 €/Monat (2026)
- Pauschale Sozialabgaben durch Arbeitgeber: 30 %
- Keine Beiträge für Mitarbeiter:in
- Sehr verbreitet bei Reinigung, Service
- Mehrere Mini-Jobs möglich, aber nicht beim selben Arbeitgeber
Sozialversicherung
- Krankenversicherung: ab 538 €/Monat
- Rentenversicherung: ab 538 €/Monat
- Arbeitslosenversicherung: ab 538 €/Monat
- Pflegeversicherung: ab 538 €/Monat
- Unfallversicherung: immer Pflicht über Berufsgenossenschaft
Urlaub
- Mindestens 24 Werktage (4 Wochen) bei Vollzeit
- Anteilig bei Saison-Verträgen
- Berechnung: Saisontage / 365 × 24
- Bei Saison Mai-Oktober: etwa 12 Tage Urlaub
Arbeitszeit
- Maximal 8 Stunden/Tag, 48 Stunden/Woche
- Pausen: 30 Min bei 6-9h, 45 Min bei mehr als 9h
- Sonn- und Feiertage: Sondergenehmigung in Tourismus erlaubt
- Aufzeichnungs-Pflicht (seit BAG-Urteil 2022)
Arbeitsschutz
- Berufsgenossenschaft (BG ETEM oder BG ETEM)
- Sicherheitsbeauftragte ab bestimmter Größe
- Ersthelfer-Pflicht
- Brandschutz-Schulungen
- Ergonomie am Arbeitsplatz
Ausländische Saison-Arbeiter:innen
EU-Bürger:innen: Personenfreizügigkeit, Arbeitsgenehmigung nicht nötig. Drittstaaten-Bürger:innen: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nötig. Bei Verstößen Bußgelder bis 500.000 €.
Lohnabrechnung
- Monatliche Abrechnung Pflicht
- Lohnsteuer-Anmeldung
- SV-Beiträge an Krankenkasse
- Berufsgenossenschaft jährlich
- DATEV oder Lohnabrechnungs-Software empfohlen
Kündigungsschutz
- Befristete Verträge: enden automatisch
- Unbefristete Verträge: Kündigungsschutzgesetz ab 10 Mitarbeiter
- Sonderkündigungsschutz: Schwangerschaft, Schwerbehinderung
- Kündigungsfristen: gesetzlich gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit
Häufige Fehler
- Befristete Verträge ohne Sachgrund nach 2 Jahren
- Mindestlohn-Verletzung
- Mini-Job über 538 €/Monat
- Keine schriftliche Form bei Verträgen
- Schwarzarbeit bei Saison-Hilfen
- Arbeitszeit-Aufzeichnung fehlt
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