Recht

Mitarbeiter-Recht.

Saison-Verträge, Mindestlohn, Arbeitsschutz. Was Plätze als Arbeitgeber wissen müssen.

Camping-Plätze sind komplexe Arbeitgeber: Saison-Verträge, Mini-Jobs, Festangestellte, oft auch ausländische Saison-Arbeiter:innen. Wer hier Fehler macht, hat Stress mit Behörden und Mitarbeiter:innen.

Saison-Verträge

  • Befristete Arbeitsverträge sind Standard
  • Saison meist 1. April bis 31. Oktober
  • Sachgrund: saisonbedingter Bedarf
  • Maximal 2 Jahre Befristung ohne Sachgrund
  • Schriftform Pflicht
  • Probezeit: bis 6 Monate

Mindestlohn

  • 2025: 12,82 €/h gesetzlicher Mindestlohn
  • Branchen-Tarif: oft höher
  • Sonn- und Feiertags-Zuschläge: 25-50 %
  • Nacht-Zuschläge: 25 %
  • Trinkgeld: nicht auf Mindestlohn anrechenbar

Mini-Jobs

  • Bis 538 €/Monat (2026)
  • Pauschale Sozialabgaben durch Arbeitgeber: 30 %
  • Keine Beiträge für Mitarbeiter:in
  • Sehr verbreitet bei Reinigung, Service
  • Mehrere Mini-Jobs möglich, aber nicht beim selben Arbeitgeber

Sozialversicherung

  • Krankenversicherung: ab 538 €/Monat
  • Rentenversicherung: ab 538 €/Monat
  • Arbeitslosenversicherung: ab 538 €/Monat
  • Pflegeversicherung: ab 538 €/Monat
  • Unfallversicherung: immer Pflicht über Berufsgenossenschaft

Urlaub

  • Mindestens 24 Werktage (4 Wochen) bei Vollzeit
  • Anteilig bei Saison-Verträgen
  • Berechnung: Saisontage / 365 × 24
  • Bei Saison Mai-Oktober: etwa 12 Tage Urlaub

Arbeitszeit

  • Maximal 8 Stunden/Tag, 48 Stunden/Woche
  • Pausen: 30 Min bei 6-9h, 45 Min bei mehr als 9h
  • Sonn- und Feiertage: Sondergenehmigung in Tourismus erlaubt
  • Aufzeichnungs-Pflicht (seit BAG-Urteil 2022)

Arbeitsschutz

  • Berufsgenossenschaft (BG ETEM oder BG ETEM)
  • Sicherheitsbeauftragte ab bestimmter Größe
  • Ersthelfer-Pflicht
  • Brandschutz-Schulungen
  • Ergonomie am Arbeitsplatz

Ausländische Saison-Arbeiter:innen

EU-Bürger:innen: Personenfreizügigkeit, Arbeitsgenehmigung nicht nötig. Drittstaaten-Bürger:innen: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nötig. Bei Verstößen Bußgelder bis 500.000 €.

Lohnabrechnung

  • Monatliche Abrechnung Pflicht
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • SV-Beiträge an Krankenkasse
  • Berufsgenossenschaft jährlich
  • DATEV oder Lohnabrechnungs-Software empfohlen

Kündigungsschutz

  • Befristete Verträge: enden automatisch
  • Unbefristete Verträge: Kündigungsschutzgesetz ab 10 Mitarbeiter
  • Sonderkündigungsschutz: Schwangerschaft, Schwerbehinderung
  • Kündigungsfristen: gesetzlich gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit

Häufige Fehler

  • Befristete Verträge ohne Sachgrund nach 2 Jahren
  • Mindestlohn-Verletzung
  • Mini-Job über 538 €/Monat
  • Keine schriftliche Form bei Verträgen
  • Schwarzarbeit bei Saison-Hilfen
  • Arbeitszeit-Aufzeichnung fehlt

Mehr unter Personal.

Praxis-Hinweise & Empfehlung

Rechtliche Themen am Camping-Platz haben die unangenehme Eigenschaft, dass Probleme oft erst Jahre später auftauchen – wenn sie schwer zu beheben sind. Eine schlecht formulierte Hausordnung, ein unklarer Dauercamper-Vertrag, fehlende DSGVO-Compliance: das sind oft schlafende Risiken, die im Streitfall plötzlich teuer werden. Investition in saubere rechtliche Grundlagen ist daher Pflicht, nicht Option.

Empfehlung: Anwalt mit Tourismus-Spezialisierung für Erst-Erstellung der wichtigsten Dokumente. Hausordnung, AGB, Beherbergungs-Vertrag, Dauercamper-Verträge, Mitarbeiter-Verträge. Initial 5.000-12.000 € Kosten, danach alle 3-5 Jahre Update für 1.500-3.000 €. Schützt vor unwirksamen Klauseln, Abmahnungen und Streit-Eskalation. Der Tourismus-Anwalt kennt die spezifischen Camping-Themen – ein normaler Wirtschaftsanwalt nicht zwingend.

Die Versicherungs-Landschaft ist undurchsichtig und entwickelt sich schnell. Cyber-Versicherung, Drohnen-Haftpflicht, Verschiebungen in der Betriebsausfall-Deckung – wer alle 5 Jahre mal seinen Versicherungs-Berater anruft, ist nicht aktuell. Empfohlen: jährlicher Versicherungs-Check mit unabhängigem Makler. Marktführer im Tourismus-Bereich vergleichen, Selbstbehalte optimieren, Doppel-Versicherungen identifizieren.

Beim Thema Mitarbeiter-Recht ist die wichtigste Empfehlung: nicht selber wursteln. Ein guter Steuerberater mit Lohnabrechnung-Know-how und ein guter Tourismus-Anwalt für komplexe Fälle sind die zwei wichtigsten Berater des Plätzes. Saison-Verträge, Mini-Job-Themen, Kündigungs-Streit, Mindestlohn-Compliance – das sind Bereiche, in denen kleine Fehler große Konsequenzen haben. Externe Expertise spart oft mehr, als sie kostet.

Häufige Fragen

FAQ

Wie hoch ist der Mindestlohn 2025?

12,82 €/h gesetzlicher Mindestlohn. Branchen-Tarife oft höher. Sonn-/Feiertags-Zuschläge 25-50 %, Nacht 25 %.

Was muss ich bei Mini-Jobs beachten?

Bis 538 €/Monat. Pauschale Sozialabgaben durch Arbeitgeber 30 %. Mitarbeiter zahlt nichts. Mehrere Mini-Jobs möglich, aber nicht beim selben Arbeitgeber.

Wie viel Urlaub bei Saison-Verträgen?

Anteilig: Saisontage / 365 × 24 Tage. Bei Saison Mai-Oktober etwa 12 Tage Urlaub.

Was bei ausländischen Saison-Arbeitern?

EU-Bürger:innen frei. Drittstaaten-Bürger:innen: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bei Verstößen Bußgelder bis 500.000 €.