Jugendschutz auf dem Camping-Platz ist ein Thema, das oft erst im Konfliktfall sichtbar wird – und dann sehr ernst sein kann. Camping-Plätze sind öffentliche Räume, in denen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) genauso gilt wie in Gaststätten oder Diskotheken. Eltern, Plätze-Betreiber und Jugendliche selbst sollten die wichtigsten Regeln kennen.
Jugendschutzgesetz: die Grundregeln
Was beim Camping besonders relevant ist:
- Alkohol – an Jugendliche unter 16 Jahren generell verboten, unter 18 nur Bier/Wein/Sekt erlaubt, harte Spirituosen erst ab 18.
- Tabak und E-Zigaretten – ausschließlich ab 18 Jahren.
- Aufenthalt in Gaststätten – unter 16 nur bis 22 Uhr, mit Erziehungsberechtigten länger.
- Disco-Besuch – ab 16 bis 24 Uhr ohne Begleitung, ab 18 ohne Einschränkung.
- Glücksspiel – ab 18.
Jugendschutz auf dem Plätze
Drei Bereiche sind kritisch:
- Strandbar und Plätze-Bistro – Alkohol-Ausschank an Jugendliche kontrolliert
- Disco-Animation – Plätze mit Teen-Disco haben Aufsichtspflicht
- Pool und Schwimmbad – Aufsicht durch Bademeister, Eltern in der Verantwortung
Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten – auch beim Camping. Plätze-Betreiber haben eine ergänzende Pflicht, aber nicht die Hauptverantwortung. Wenn Jugendliche allein anreisen wollen, brauchen sie eine Einverständniserklärung der Eltern und ggf. eine Vollmacht.
Reise mit minderjährigen Camper:innen
Jugendliche können campen:
- Mit Eltern – kein Sonderfall
- Mit Großeltern oder Verwandten – mit Vollmacht der Eltern
- Mit der Schul- oder Vereins-Gruppe – unter Aufsicht der Lehrer:innen oder Betreuer:innen
- Allein ab 16 Jahren – mit Einverständniserklärung der Eltern, viele Plätze fordern Mindestalter 18
Ferienlager und Schul-Camping
Organisierte Camping-Touren mit Schulklassen oder Jugendgruppen unterliegen besonderen Regeln:
- Anzahl Aufsichtspersonen: meist 1 Erwachsener auf 8-10 Jugendliche
- Erste-Hilfe-Ausbildung: mindestens eine erwachsene Person mit aktuellem Erste-Hilfe-Schein
- Abmeldung Plätze-Betreiber: vorher klären, ob Gruppen-Camping möglich ist
- Versicherung: Trägerverein oder Schule deckt
Plätze-Hausordnung und Jugendschutz
Camping-Plätze haben eigene Hausordnungen, die Jugendschutz konkretisieren:
- Nachtruhe ab 22 Uhr – Jugendliche müssen sich daran halten
- Pool-Schwimmzeiten – manchmal Altersbeschränkung
- Disco-Eintritt – Ausweis-Kontrolle möglich
- Alkohol an Jugendliche – verboten, Bar-Personal kontrolliert
- Eltern-Verantwortung – meist explizit in der Hausordnung verankert
Was Eltern wissen müssen
Drei Verantwortungs-Bereiche:
- Aufsichtspflicht – auch wenn Jugendliche eigenständig sein wollen, bleibt rechtliche Verantwortung bei Eltern.
- Alkohol-Konsum – wenn Jugendliche unter 16 sich Alkohol beschaffen, drohen Eltern Konsequenzen.
- Schaden durch Jugendliche – Eltern haften für Schäden, die ihre minderjährigen Kinder verursachen.
Sicherheit am Plätze
Wer mit Jugendlichen campt, sollte vorher klären:
- Notfall-Treffpunkt bei größeren Plätzen
- Mobile Erreichbarkeit – Smartphone griffbereit, Daten-Volumen für GPS
- Nachbarschafts-Hilfe – andere Camper:innen kennen lernen, im Notfall ansprechbar
- Plätze-Personal informieren – Stellplatznummer und Besonderheiten kommunizieren
Jugendschutz und Alkohol-Tradition
An manchen Plätzen ist Alkohol-Tradition prägend (z.B. Sauerland-Stauseen-Klassiker mit Bollerwagen-Tradition). Eltern müssen entscheiden, ob das Umfeld passt. Familienplätze mit klaren Regeln sind für Jugendliche oft besser als unkontrollierte Plätze mit Party-Atmosphäre.
Praxis-Hinweise
Vor Buchung: Hausordnung des Plätzes lesen. Plätze mit Jugendschutz-Hinweisen sind oft die familienfreundlichsten.
Bei Konfliktsituationen: das Plätze-Personal hat Hausrecht und kann bei Verstößen vom Plätze verweisen. Im schlimmsten Fall (z.B. bei Drogenkonsum durch Minderjährige) wird die Polizei eingeschaltet.
Mehr unter Teenager am Plätze und Nachtruhe und Lärmschutz.