Recht

Kurtaxe und Steuer.

Erhebung, Abführung, Buchhaltung. Die Logik der kommunalen Abgaben aus Plätze-Sicht.

Kurtaxe ist Pflicht in vielen Tourismus-Orten. Plätze erhebt sie und führt sie an die Gemeinde ab. Bei Buchhaltungs-Fehlern Bußgelder möglich.

Kurtaxe-Logik

  • Kommunale Abgabe der Gemeinde
  • Plätze erhebt sie für die Gemeinde
  • Durchlaufender Posten in der Buchhaltung
  • Keine Umsatzsteuer auf Kurtaxe
  • Höhe meist 1,50-4 €/Person/Nacht

Wer zahlt

  • Erwachsene: voller Satz
  • Kinder unter 6 Jahren: meist befreit
  • Kinder 6-14 Jahre: oft halber Satz
  • Schwerbehinderte: meist befreit
  • Geschäftsreisende: oft befreit

Erhebung am Plätze

  • Bei Check-in alle Personalien erfassen
  • Kurtaxe pro Person und Nacht berechnen
  • Auf Rechnung separat ausweisen
  • Kurtaxe-Karte (Gästekarte) ausgeben
  • Monatlich/Vierteljährlich an Gemeinde abführen

Gästekarte (Vorteil für Gäste)

Vorteile bringen Kurtaxe-Akzeptanz:

  • Kostenloses ÖPNV (in Schwarzwald-Konus, Allgäu-Walser)
  • Eintrittsermäßigungen für Bäder, Museen
  • Vergünstigungen bei Schiffsfahrten
  • Wanderbus-Nutzung

Bettensteuer

In einigen Großstädten:

  • Berlin: 5 % auf Übernachtung
  • Hamburg: 3-7,5 % gestaffelt
  • Köln, Bremen, Leipzig: 5 %
  • München: 5 %

Anders als Kurtaxe: prozentual, nicht fest. Auch für Geschäftsreisende oft Pflicht.

Buchhaltung

  • Kurtaxe als Durchlaufender Posten
  • Kein Umsatz, keine Umsatzsteuer
  • Separate Konten in Buchhaltungssoftware
  • Monatliche Abrechnung mit Gemeinde
  • Belege 10 Jahre aufbewahren

Software-Integration

Moderne Buchungssoftware berechnet Kurtaxe automatisch. Wichtig: bei Sondertarifen, Befreiungen flexibel anpassbar. Reporting für Gemeinde-Abrechnung.

Gemeinde-Verhältnis

  • Gute Beziehung zur Gemeinde-Verwaltung
  • Pünktliche Abführung
  • Ehrliche Erhebung (Stichproben-Kontrollen möglich)
  • Mitwirkung bei Tourismus-Konzeption

Bei Verstößen

Wer Kurtaxe nicht ordnungsgemäß abführt: Bußgelder bis 5.000 €. Bei Vorsatz strafrechtlich relevant. Aus Versehen entstandene Fehler werden meist kulant gehandhabt.

Sonderfälle

  • Dauercamper: oft Pauschale für die Saison
  • Wohnmobil-Stellplatz: meist normale Kurtaxe
  • Mietunterkünfte: wie Hotel-Übernachtung
  • Mehrtagesgäste: jeder Tag zählt

Mehr unter Buchhaltung und Kurtaxe-Übersicht.

Praxis-Hinweise & Empfehlung

Rechtliche Themen am Camping-Platz haben die unangenehme Eigenschaft, dass Probleme oft erst Jahre später auftauchen – wenn sie schwer zu beheben sind. Eine schlecht formulierte Hausordnung, ein unklarer Dauercamper-Vertrag, fehlende DSGVO-Compliance: das sind oft schlafende Risiken, die im Streitfall plötzlich teuer werden. Investition in saubere rechtliche Grundlagen ist daher Pflicht, nicht Option.

Empfehlung: Anwalt mit Tourismus-Spezialisierung für Erst-Erstellung der wichtigsten Dokumente. Hausordnung, AGB, Beherbergungs-Vertrag, Dauercamper-Verträge, Mitarbeiter-Verträge. Initial 5.000-12.000 € Kosten, danach alle 3-5 Jahre Update für 1.500-3.000 €. Schützt vor unwirksamen Klauseln, Abmahnungen und Streit-Eskalation. Der Tourismus-Anwalt kennt die spezifischen Camping-Themen – ein normaler Wirtschaftsanwalt nicht zwingend.

Die Versicherungs-Landschaft ist undurchsichtig und entwickelt sich schnell. Cyber-Versicherung, Drohnen-Haftpflicht, Verschiebungen in der Betriebsausfall-Deckung – wer alle 5 Jahre mal seinen Versicherungs-Berater anruft, ist nicht aktuell. Empfohlen: jährlicher Versicherungs-Check mit unabhängigem Makler. Marktführer im Tourismus-Bereich vergleichen, Selbstbehalte optimieren, Doppel-Versicherungen identifizieren.

Beim Thema Mitarbeiter-Recht ist die wichtigste Empfehlung: nicht selber wursteln. Ein guter Steuerberater mit Lohnabrechnung-Know-how und ein guter Tourismus-Anwalt für komplexe Fälle sind die zwei wichtigsten Berater des Plätzes. Saison-Verträge, Mini-Job-Themen, Kündigungs-Streit, Mindestlohn-Compliance – das sind Bereiche, in denen kleine Fehler große Konsequenzen haben. Externe Expertise spart oft mehr, als sie kostet.

Häufige Fragen

FAQ

Wie hoch ist die Kurtaxe?

Pro Person und Nacht meist 1,50-4 €. Höher in Premium-Reviere wie Allgäu (bis 4 €), niedriger in günstigeren Gegenden.

Ist Kurtaxe USt-pflichtig?

Nein. Kurtaxe ist Durchlaufender Posten. Plätze erhebt sie für die Gemeinde, ohne Umsatzsteuer.

Was ist Bettensteuer?

In Großstädten (Berlin, Hamburg, Köln) erhobene prozentuale Abgabe (3-7,5 % vom Übernachtungspreis). Anders als Kurtaxe.

Was passiert bei Fehlern?

Bei nicht-ordnungsgemäßer Abführung Bußgelder bis 5.000 €. Bei Vorsatz strafrechtlich. Versehen meist kulant gehandhabt.